Was bedeutet die Abkürzung KSchG?
Die Abkürzung KSchG bedeutet ausgeschrieben Kündigungsschutzgesetz und ist ein Gesetz welches die im Zivilrecht grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit von Verträgen zugunsten des Arbeitnehmers beschränkt.
So regelt das Kündigungsschutzgesetz (KSchH) unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung unwirksam ist und was der Arbeitnehmer gegen eine eventuelle Entlassung unternehmen kann.
Zusammenfassung
Eine kurze Zusammenfassung zum Kündigungsschutzgesetz (KSchG), mit den wichtigsten Regelungen, findest Du unter folgendem Link: Zusammenfassung Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Vollständiges Gesetz
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Hier geht es zum zum vollständigen Gesetz im Internet: Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
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!Disclaimer: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte beachte, dass es sich bei dem aufgeführten Text nur um eine Zusammenfassung vom Kündigungsschutzgesetz (KSchG) handelt. Wir übernehmen für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit dieses Textes und Inhalts keine Haftung!
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